Vereine stärken - Mitglieder entlasten

03.03.2021

Antrag im Landtag auf steuerliche Entlastung 2020/21

Wir wollen in der aktuellen Situation Vereine stärken und die Mitglieder finanziell entlasten: Deshalb haben wir heute im Landtag einen Antrag beschlossen, der dazu führen soll, dass Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine in den Corona-Pandemie-Jahren 2020/2021 steuerlich stärker abgesetzt werden können.
Wir wollen so die Vereinslandschaft und die wichtigen Strukturen im Land nachhaltig absichern. Denn viele Vereine berichten bereits über Austrittszahlen im zweistelligen Prozentbereich.
Aus unserer Sicht sind deshalb jetzt gezielte unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, um die Bindung der Mitglieder an die Vereine über eine Entlastung bei den Mitgliedsbeiträgen zu stärken und eine Austrittswelle zu verhindern.
Gezahlte Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine, Heimatvereine, Karnevals- und Brauchtumsvereine, Tierzuchtvereine und viele andere Vereine sind nach geltendem Recht steuerlich nicht abziehbar. Die Ermöglichung des steuerlichen Abzugs dieser Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer – ausnahmsweise für die Coronajahre 2020 und 2021 – wäre ein wichtiges Signal zur Stärkung und zum Erhalt von Vereinsstrukturen.
Der Landtag beauftragt daher die Landesregierung, sich auf Bundesebene zeitnah dafür einzusetzen, den steuerlichen Abzug von Vereinsmitgliedsbeiträgen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer für die Coronapandemiejahre 2020 und 2021 zu ermöglichen. Um die Vereinslandschaft in der Breite zu adressieren und zu unterstützen, sollen sowohl Mitgliedsbeiträge in unmittelbar gemeinnützigen Vereinen als auch in Vereinen abzugsfähig sein, die Mitglied in einer gemeinnützigen Dachorganisation sind.