Straßenausbaubeiträge - deutliche Entlastung

2.07.2019

Mönchengladbacher Anlieger werden finanziell entlastet - Land ersetzt Mindereinnahmen für die Stadt

Hier die Pressemeldung:

Mönchengladbacher Anlieger können auf eine deutlich spürbare Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen setzen. Eine entsprechende Initiative hat am Dienstag die CDU-Landtagsfraktion mit den Stimmen der beiden Mönchengladbacher Abgeordneten Frank Boss und Jochen Klenner beschlossen.

„Wir wollen das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Straßenbauleistung wieder herstellen“, betont Frank Boss, der sich als Mitglied im Kommunalausschuss in den vergangenen Monaten intensiv mit der Reformierung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) und politischen Debatte dazu beschäftigt hat.

„Die NRW-Koalition hat sich dazu entschieden, durch ein neues Förderprogramm des Landes mit 65 Millionen Euro pro Jahr die Beitragszahler zu entlasten und gleichzeitig die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastung auszugleichen“, so Jochen Klenner. Der große Unterschied zu den Oppositionsvorschlägen, die eine völlige Kostenübernahme durch das Land gefordert hatten: Durch das Förderprogramm ist eine nachhaltige Finanzierung ohne unabsehbare Folgen für den Landeshaushalt gesichert.

Die Fördermittel können nach der Schlussrechnung in einem vereinfachten Verfahren durch die Kommunen beantragt werden. Beantragt sie die Mittel, verpflichtet sie sich zur Anerkennung der neuen einheitlichen Beitragsstaffelung für Anliegerbeiträge. Diese richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme. Der Höchstsatz für Anliegerstraßen wird darin z.B. auf 40% festgelegt.

„Diese Halbierung der Höchstsätze führt zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner“, betonen Boss und Klenner. „Diese Spielräume im eigenen Haushalt hatte Mönchengladbach bisher als Stärkungspakt-Kommune nicht. Deshalb werben wir dafür, dass sich unsere Stadt bei künftigen Straßenausbauprojekten an dem Landesprogramm beteiligt und somit die Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger deutlich finanziell entlastet“, so die beiden Abgeordneten.

Ebenfalls neu ist eine verpflichtende, zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung, ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen für die Anlieger sowie die Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung.

Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des Stadtrates.