Neue Reisebestimmungen

15.05.2020

Viren halten sich nicht an Ländergrenzen.

Deshalb ist es richtig, dass die generelle 14tägige Quarantäne nach mehr als 72 Stunden Aufenthalt in einem Nachbarland nun aufgehoben werden konnte.
Das gilt für Aufenthalte in allen EU-Ländern, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Wichtige Einschränkung: Das gilt nicht, wenn in dem Land die Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen aufweist. Damit wurde die in Deutschland geltende Richtgröße für Schutz- und Lockerungsmaßnahmen übernommen. Dies ist ein weiterer Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität, für die sich NRW erfolgreich eingesetzt hat.

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200514_fassung_coronaeinrvo_ab_15.05.2020.pdf?fbclid=IwAR1YOaqkbG-Oyh1_ZQNjKCz2L-nRnl16tgk7jSQe_YCvIBzpryli7uqXVBM