
Das Land sorgt für Transparenz bei der neuen Grundsteuer und hat heute für jede Stadt die Hebesätze veröffentlicht, die auch bei dem geänderten Modell für die bisherigen Einnahmen sorgen: „Wir stehen damit zu der Zusage, versteckte Steuererhöhungen auf Kosten der Bürger und Unternehmen vor Ort zu verhindern“, so die beiden Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner. Gleichzeitig unterstützen sie die aktuelle Initiative im Land, differenzierte Hebesätze für Wohngebäude und Nicht-Wohnen zu ermöglichen: „Das ist eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit, um noch individueller auf die entsprechende Lage vor Ort einzugehen und eine zu starke Belastung für Wohneigentümer zu verhindern. Gut, dass diese freiwillige Möglichkeit geschaffen wird – ob auch Mönchengladbach davon Gebrauch machen wird, muss jetzt im Detail ausgewertet und im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden“, so die beiden Abgeordneten.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt für alle 396 Kommunen Empfehlungen für differenzierte Hebesätze ausgerechnet und veröffentlicht, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher, ohne Mieter und Eigentümer von Wohnimmobilien unverhältnismäßig mehr zu belasten. „Das vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelte Modell zur Umsetzung der Grundsteuerreform geht in vielen Städten und Gemeinden des Landes zu Lasten vor allem von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern und deren Mietern. Leider war Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht bereit, die Fehler des Modells zu beheben. Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Kommunen daher jetzt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anzuwenden, um die Fehler des Scholz-Modells zu korrigieren. Neben der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für differenzierte Hebesätze unterstützt das Land die Städte und Gemeinden auch bei der praktischen Umsetzung: Jede Kommune hat in dieser Woche vom Finanzministerium eine Berechnung der Hebesätze mitgeteilt bekommen, die das gleiche Steuervolumen aus Wohnen und Gewerbe auch für die Zukunft sicherstellt. Die Kämmerer der Städte und Gemeinden bekommen damit eine Handreichung, wie sie das Scholz-Modell passgenau vor Ort korrigieren können. Die Kommunen können diese Flexibilität nutzen, um den unterschiedlichen Verwerfungen des Scholz-Modell in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen“, so die Landtagsabgeordneten.
Eine landeseinheitliche, zentral vorgegebene Anpassung der Messzahlen, wie sie gelegentlich gefordert werde, führe, in den meisten Kommunen nicht zum gewünschten Ziel. Unterstützung für diesen Weg bekommt Nordrhein-Westfalen vom ‚Bund der Steuerzahler‘, vom Verband ‚Haus und Grund‘ sowie vom ‚Verband Wohneigentum‘: Experten halten die differenzierten Hebesätze ausdrücklich für ein gutes Mittel gegen eine unverhältnismäßige Mehrbelastung von Eigentümern und Mietern von Wohnimmobilien. Auch das Land Schleswig-Holstein schließt sich der NRW-Lösung an - auf ausdrücklichen Wunsch der dortigen kommunalen Familie.
Mönchengladbacher Hebesätze auf der Seite der Finanzverwaltung NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze
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