
Auch Vertreter der Mönchengladbacher Krankenhäuser haben sich an den bundesweiten Protestveranstaltungen beteiligt, bei der mehr Geld von der Bundesregierung für die Kliniken gefordert wurde. Die Krankenhausgesellschaft NRW hatte eine Kundgebung vor dem Landtag organisiert. Die beiden Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner nutzten dies auch zum Gespräch mit den beiden Mönchengladbacher Krankenhausdirektoren Paul Schneider (Kliniken Maria Hilf) und Thorsten Celary (Städtische Kliniken). Im Landtag gab es außerdem inhaltliche Unterstützung für die Forderungen der Kliniken.
Kernpunkt der Kritik ist, dass die Bundesregierung eine ausreichende Kompensation für die inflationsbedingten Kostensteigerungen und für die Tarifsteigerung von rund zehn Prozent bislang schuldig bleibe. Den Krankenhäusern drohten deswegen hohe Verluste bis hin zu Schließungen. "Wir fordern von der Bundesregierung, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen", so die beiden Landtagsabgeordneten Odermatt und Klenner. "Durch das aktuelle Vergütungssystem werden hohe Kostensteigerungen der Krankenhäuser, insbesondere durch Inflation und Tarifsteigerungen, teilweise unvollständig und erst mit Zeitverzug abgebildet. Dies verschärft neben strukturellen Problemen die aktuelle finanzielle Notlage der Krankenhäuser", so die beiden Mönchengladbacher.
Für die Länder bestehe keine Möglichkeit, eine durch unzureichend oder verspätet abgebildete Kostensteigerung hervorgerufene Finanzierungslücke zu schließen. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die Betriebskostenfinanzierung liege beim Bund. Deshalb hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen gefordert, eine rechtliche Grundlage für eine einmalige rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte für die Jahre 2022 und 2023 um 4 Prozent zu schaffen. Dabei habe der Bund ebenfalls festzulegen, ob die dadurch entstehenden Mehrkosten durch die Kostenträger GKV und PKV oder durch Bundesmittel aufzubringen sind. Außerdem müsse die Systematik zur Berechnung des Orientierungswertes und des Veränderungswertes generell mit dem Ziel überarbeitet werden, zukünftig die krankenhausspezifischen durchschnittlichen Kostensteigerungen zeitnaher im Landesbasisfallwert abzubilden. Nur so lasse sich eine angemessene Finanzierung sicherstellen.
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