
Im Landtag wurde am Vormittag - erneut mit Sicherheitsabstand - das Pandemiegesetz beschlossen.
Neben einem Freiwilligenregister für medizinisches Personal gibt es den Behörden auch weitgehende Rechte - wie z.B. die Sicherstellung von Schutzmaterial oder Beatmungsgeräten. Damit wäre der Schutz von uns allen auch im absoluten Notfall gesichert.
Besondere Ostertage liegen hinter uns. Die bisherigen Einschnitte und der verantwortungsvolle Umgang miteinander haben jedoch Wirkung gezeigt: Die Verdopplungsrate bei den Erkrankungen liegt in NRW über 15 Tage. Die Hälfte der Erkrankten ist wieder genesen. Es muss allen klar sein: Wir befinden uns immer noch in einer sehr ernsten Lage. Gleichzeitig erlaubt uns das umsichtige Verhalten über verschiedene Lockerungen von Schutzmaßnahmen nachzudenken.
Empfehlen Sie uns!