
Hier die Pressemitteilung:
Eine spürbare Entlastung für Hauseigentümer wollen die beiden Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten Frank Boss und Jochen Klenner beim Thema „Dichtheitsprüfung von Abwässerkanälen“ auf den Weg bringen. In der CDU-Landtagsfraktion haben beide jetzt für einen entsprechenden Antrag gestimmt, der die verpflichtende umstrittene Regelung deutlich einschränkt.
„Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben. Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag lösen wir nun ein - rechtzeitig vor Ablauf der Frist Ende 2020 für Anschlüsse, die nach 1965 gebaut worden sind. Unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer werden durch die Neuregelung spürbar verhindert und“, berichten Boss und Klenner.
Keine Frage sei, dass ein defekter Kanal wieder instand gesetzt werden muss. Von einem normalen Haus gingen aber in aller Regel keine Gefahren für das Grundwasser aus. Anderslautende Meinungen hätten sich fachlich nicht bestätigt: „Wasser, Boden und unsere natürlichen Lebensgrundlagen werden von uns konsequent geschützt. In Zukunft soll die mehr als 300 Euro teure Prüfung aber nicht durch einen Generalverdacht angeordnet werden, sondern richtet sich nach dem vorhandenen Gefährdungspotential für das Grundwasser. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet. Mit dieser Lösung bringen wir die Interessen des Grundwasserschutzes und der Eigentümer sinnvoll in Einklang“, so die beiden Abgeordneten.
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