Neues Landes-Förderprogramm zur Grunderwerbssteuer

29.03.2022

Entlastung rückwirkend zum 1. Januar 2022 auch für bereits erworbenes Eigentum!

Mit einem neuen Landes-Förderprogramm zur Grunderwerbssteuer werden Mönchengladbacher Bürger beim Erwerb von Wohneigentum entlastet.
Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 auch für bereits erworbenes Eigentum ausgezahlt werden, berichtet der Landtagsabgeordnete Jochen Klenner.
400 Millionen Euro sind dafür im Haushalt eingestellt. Die Details der Förderung sind heute vorgestellt worden:

Die Förderung soll 2 Prozentpunkten der Grunderwerbssteuer (6,5%) entsprechen: „Das ist eine spürbare und wichtige Entlastung von bis zu zehntausend Euro bei den Baunebenkosten“, betont Klenner. Nordrhein-Westfalen liege bei der Steuerhöhe bundesweit nach zwei Erhöhungen unter der rot-grünen Vorgängerregierung besonders hoch: „Wir haben deshalb bereits mehrere Bundesratsinitiativen gestartet, um eine zielgerichtete Entlastung im Land zu ermöglichen – einer solchen Länderöffnungsklausel ist auf Bundesebene aber noch nicht zugestimmt worden. Darauf können die Bürgerinnen und Bürger nicht länger warten: Deshalb hilft unser Förderprogramm sofort“, so Klenner, der als Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss an der Entwicklung des Förderprogramms beteiligt gewesen ist. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen für selbstgenutztes Wohneigentum – bei einer Deckelung der Förderung bis zu 500.000 Euro – der Maximalbetrag ist demnach 10.000 Euro, auch wenn ein höherer Kaufpreis anfällt, kann die Förderung bis zu dieser Summe beantragt werden: „Wir haben damit ein sehr einfaches und unbürokratisches Verfahren entwickelt, dass eine Förderung ohne großen Papieraufwand für die Empfänger ermöglicht“, so Klenner. Anträge sollen schon kurz nach Ostern gestellt werden können – die Abwicklung erfolgt über die NRW Bank.